Zum 01. Mai 2012 begann das Ausbildungsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Möbelfachgeschäft
S. Möbel. Mit dem Berufsausbildungsvertrag zum Kaufmann unterschrieb der Azubi eine
Betriebsvereinbarung, die den Angestellten des Unternehmens die Nutzung des Internets zu privaten
Zwecken untersagt. Gegen diese Regelung soll der Auszubildende mehrfach verstoßen haben. Daher
kündigte der Betrieb Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Urteil: Porno gucken und privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
12. Mai 2014 von