Telefonkunden müssen es einem neuen Anbieter
ermöglichen, die Leitung freizuschalten. Allerdings müssen sie dafür nicht unbedingt acht Stunden auf den Techniker warten. Einem allein lebenden Arbeitnehmer könne nicht ohne weiteres zugemutet
werden, dafür einen ganzen Urlaubstag zu opfern, entschied das
Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 481/12). Das Zeitfenster für den Termin
sollte nach Ansicht der Richter Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Urteil: Kunden müssen nicht acht Stunden auf Techniker warten
27. Juni 2013 von