Rutscht ein Prepaid-Guthabenkonto ins Minus, müssen Kunden den Betrag nicht bezahlen. Das haben zwei Gerichte mit Urteilen klargestellt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen zwei Mobilfunkanbieter geklagt und Recht bekommen.
Das Guthabenkonto von Prepaid-Handykunden darf nicht in die roten Zahlen rutschen. Eine Klausel in Prepaid-Verträgen zweier Anbieter, die die Möglichkeit eines Negativsaldos Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]