Im größten Anlegerschutzprozess Deutschlands haben
die Kläger vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg gegen die
Deutsche Telekom erzielt. Das Gericht erkannte im sogenannten Verkaufsprospekt
für den dritten Börsengang des einstigen Staatsunternehmens im Jahr
2000 einen schwerwiegenden Fehler, wie der BGH heute
mitteilte. In diesem Punkt muss das Musterverfahren um rund 80 Millionen Euro Schadenersatz Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Telekom-Börsengang: Verkaufsprospekt enthielt schweren Fehler
11. Dezember 2014 von