Die Unsitte
mobilcom-debitels und einiger
weiterer Mobilfunk-Provider, Ex-Kunden zum Vertragsende nochmal
ein Entgelt abzuzwacken, beschäftigt die Verbraucherzentralen und
die Gerichte nun schon seit eineinhalb Jahrzehnten: 2002
befand der BGH als abschließende Instanz
eines 1999 begonnenen Verfahrens die damals weit verbreiteten
Deaktivierungsgebühren für unzulässig. Zwar
verschwanden Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Editorial: SIM-Karten-Pfand und kein Ende
15. Juni 2014 von