Es kommt immer wieder vor, dass Mobilfunkkunden ihre Rechnungen nicht
bezahlen. Passiert das drei oder noch mehr Monate am Stück, machen die
Netzbetreiber meist kurzen Prozess: Der Kunde fliegt. Zusätzlich
verlangen die Netzbetreiber dann noch die Grundgebühren bis zum
regulären Ende der Vertragslaufzeit als Einmalzahlung. In einem Urteil
hat nun das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg dieser Praxis
einen Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Editorial: Rausschmeißen und Abkassieren ist nicht rechtens
4. Januar 2015 von