Nun haben wir also den Salat: Unterschiedliche Gerichte legen
die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Filesharing
unterschiedlich aus, und sprechen in ähnlich gelagerten Fällen
vollkommen unterschiedliche Urteile. Fall 1 war in Berlin:
Vom Internetanschluss des Beklagten war ein Film per Filesharing
abrufbar. Der Beklagte trug vor dem Amtsgericht Charlottenburg
jedoch vor, dass er zum Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Editorial: Eltern haften (nicht!?) für ihre Kinder
17. Januar 2016 von