Auch wenn es bis zum Ablauf einer Internetauktion
noch einige Zeit hin ist, dürfen Verkäufer ihr Angebot nicht einfach
zurückziehen. Sie müssen dem Höchstbietenden sonst unter Umständen
Schadensersatz zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) heute
entschieden hat. (Az.: VIII ZR 90/14)
Die BGH-Richter gaben damit einem Bieter recht, der gegen den
vorzeitigen Abbruch einer Auktion auf der Quelle: Teltarif… [weiterlesen]